Aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit ist die Kanzlei FISCHER, TANDEAU DE MARSAC, SUR & ASSOCIES in der Lage, ihre Mandanten umfassend zu unterstützen, und zwar nicht nur in Frankreich, wo ihre interne Struktur das Außenhandelsrecht gezielt in die Praxis umsetzt, sondern auch in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, wo sie mit dort zugelassenen Anwälten zusammenarbeitet.
Die Kanzlei arbeitet die jeweils benötigten Außenhandelsverträge aus, wirkt an ihrer Aushandlung mit und überwacht ihre Erfüllung. Ebenso berät sie ihre in- und ausländischen Mandanten bei geplanten Ansiedlungen (Gründung von Filialen oder Tochtergesellschaften, Geschäftsübernahme) oder Investitionen im In- und Ausland.
In Europa, Nordamerika, Afrika und Asien hat sie zu zahlreichen ausländischen Anwaltsbüros direkt oder über Fachnetze, denen sie angehört, enge Geschäfts- und Partnerschaftsbeziehungen aufgebaut.