Berufsethos



Das Handeln der Anwälte der Kanzlei Fischer, Tandeau de Marsac, Sur & Associés wird stets vom Interesse des Mandanten gelenkt. Dieses ist eng verbunden mit den Grundgarantien der Unabhängigkeit, der Beachtung von Interessenkonflikten und des Berufsgeheimnisses.

UNABHÄNGIGKEIT

Die Kanzlei ist von allen wirtschaftlichen Mächten, allen Lobbys und allen Systemen unabhängig. Ihr Kapital ist ausschließlich im Besitz der Teilhaber, die persönlich haften.
In der Vielfalt ihrer Mandanten sie die geistige und finanzielle Unabhängigkeit, die es ihr ermöglicht, die Aufgabe als externer Berater in vollem Umfang zu erfüllen.

INTERESSENKONFLIKTE

Die Kanzlei Fischer, Tandeau de Marsac, Sur & Partner beachtet die Regel des Interessenkonflikts mit allergrößter Sorgfalt: sie verpflichtet sich, in welcher Form auch immer nicht zu handeln, sobald das Risiko eines Konflikts zwischen den Interessen besteht, mit deren Verteidigung sie beauftragt ist.

SCHWEIGEPFLICHT

Die nahe und vertrauliche Beziehung zum Anwalt unterliegt der Schweigepflicht; diese soll keinen ungebührlichen Schutz gewähren, sondern Verhandlungen, Diskussionen und Vereinbarungen erleichtern und absichern und die gebotene Diskretion für die Abwicklung der Geschäfte und die Beilegung von Konflikten gewährleisten.

Die Schweigepflicht erstreckt sich auf die gesamte anwaltliche Tätigkeit sowohl im Bereich der Verteidigung als auch um Bereich der Beratung und umfasst sämtliche Schriftstücke.

HONORARE

Das Honorar, mit dem alle Leistungen und Handlungen der Kanzlei vergütet werden, wird frei festgelegt. Im allgemeinen wird es auf der Grundlage eines Stundensatzes festgesetzt, der je nach Schwierigkeit der Sache, der Handlungsart, des Veranlassers der Maßnahmen (Partner oder Mitarbeiter) sowie nach besonderen Kriterien wie Dringlichkeit, Anzahl der Beteiligten, eingesetzte Mittel usw. unterschiedlich sein kann.

In besonderen Situationen kann vorher ein zusätzliches Honorar vereinbart werden. Wenn dies durch die Sache gerechtfertigt ist, kann auch eine Pauschalvereinbarung getroffen werden.

Die Kanzlei vereinbart mit jedem Mandanten eine Regelung, die seiner Situation und Erwartung am ehesten angemessen ist.



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FISCHER, TANDEAU DE MARSAC, SUR & ASSOCIES
46, avenue d'Iéna - 75116 PARIS
Tél. : +33 1 47 23 47 24 - Fax : +33 1 47 23 90 53