Das Honorar, mit dem alle Leistungen und Handlungen der Kanzlei vergütet werden, wird frei festgelegt. Im allgemeinen wird es auf der Grundlage eines Stundensatzes festgesetzt, der je nach Schwierigkeit der Sache, der Handlungsart, des Veranlassers der Maßnahmen (Partner oder Mitarbeiter) sowie nach besonderen Kriterien wie Dringlichkeit, Anzahl der Beteiligten, eingesetzte Mittel usw. unterschiedlich sein kann.
In besonderen Situationen kann vorher ein zusätzliches Honorar vereinbart werden. Wenn dies durch die Sache gerechtfertigt ist, kann auch eine Pauschalvereinbarung getroffen werden.
Die Kanzlei vereinbart mit jedem Mandanten eine Regelung, die seiner Situation und Erwartung am ehesten angemessen ist.